Das Bundesjustizministerium beabsichtigt wegen der Corona-Pandemie die Insolvenzantragspflicht teilweise auszusetzen

VonClaudius Finkbeiner

Das Bundesjustizministerium beabsichtigt wegen der Corona-Pandemie die Insolvenzantragspflicht teilweise auszusetzen

Die Corona-Pandemie kann nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich großen Schaden anrichten. Viele kleine und mittelständische Unternehmen können durch Umsatzausfälle in eine existenzgefährdende Krise geraten.

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für die Geschäftsführung ist ein richtiger Schritt der Bundesregierung um kleine Unternehmen und den Mittelstand krisenfest zu machen. Leider wird dies Insolvenzanträge von Seiten der Gläubiger nicht vollständig verhindern.

Ich stehe Ihnen bei Kommunikation mit Gläubigern, Lieferanten, Krankenkassen Finanzämtern und Banken, hinsichtlich Stundungen und anderen Zahlungserleichterungen zur Seite und helfe Ihnen dabei irreparable Schäden zu vermeiden. Kommen Sie gerne auf mich zu!

https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/coronavirus-krise-insolvenz-unternehmen-insolvenzantrag-frist-aussetzen-justizministerium/

Über den Autor

Claudius Finkbeiner Rechtsanwalt

Herr Finkbeiner ist seit dem Jahr 2009 als Rechtsanwalt tätig. Sein Schwerpunkt liegt im wirtschaftsrechtlichen Bereich, insbesondere im Insolvenz-, Vertrags- und Gesellschaftsrecht sowie im Vergaberecht. Herr Finkbeiner berät und vertritt Unternehmen in der Krise, ebenso wie Geschäftsführer, Gläubiger und andere Beteiligte im Insolvenzverfahren und gegen Insolvenzverwalter. Herr Finkbeiner ist ein erfahrener Prozessanwalt im Wirtschaftsrecht und Verteidiger in Wirtschaftsstrafsachen.

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