Die Corona-Pandemie kann nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich großen Schaden anrichten. Viele kleine und mittelständische Unternehmen können durch Umsatzausfälle in eine existenzgefährdende Krise geraten.
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für die Geschäftsführung ist ein richtiger Schritt der Bundesregierung um kleine Unternehmen und den Mittelstand krisenfest zu machen. Leider wird dies Insolvenzanträge von Seiten der Gläubiger nicht vollständig verhindern.
Ich stehe Ihnen bei Kommunikation mit Gläubigern, Lieferanten, Krankenkassen Finanzämtern und Banken, hinsichtlich Stundungen und anderen Zahlungserleichterungen zur Seite und helfe Ihnen dabei irreparable Schäden zu vermeiden. Kommen Sie gerne auf mich zu!
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